"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"

Friedrich Spee (1591-1635), der nicht theologisch gegen den Hexenglauben argumentierte, enthüllte in seinem Buch die häufigen Mängel der gängigen Verfahren und deckte dabei die psychologischen Wurzeln des sozialen Missbrauchs der Prozesse auf: Neid und Mißgunst des Volkes, mangelnde Verantwortung der Fürsten, und vor allem die vielfach unrechtmäßig - von unwissenden, habsüchtigen, niederträchtigen, sorglosen Richtern - angewandte Folter, durch die auch Unschuldige in großer Zahl verurteilt werden.

Seine Verzweiflung über die gerade um 1630 wieder neu in Gang gesetzte Hexenjagd fasst er in den Ausruf: Sehet da, Deutschland, so vieler Hexen Mutter; [...] O Blindheit unseres Volkes!

 

Bittschrift Herborner Bürger vom 18. Dezember 1630 Herborn, Mitte des 17. Jahrhunderts Anklageschrift gegen Gertraud Steubing, 1630 Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, 1630 Auszug aus der Verteidigungsschrift des Herborner Schultheißen Fritz Karpf Titelseiten zweier Ausgaben der 1631 erschienenen "Cautio Criminalis" Friedrich Spee (1591-1635)

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Friedrich Spee (Ölbild. nach 1634; Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Foto durch Stadtarchiv und Stadtbibl. Trier).