"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 14: Hexenstrafe - ein moralisches Exempel

Der Fall der beiden Jugendlichen Wolf und Anne
(s. Tafel 13) führte im Sommer 1582 zu einem Briefwechsel zwischen Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt und seinem Bruder Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, in dem die gegensätzlichen Positionen deutlich wurden, die die Landesherren zu den Hexenprozessen einnehmen konnten: einmal als moralische Autoritäten, die ihren Untertanen Schutz auch vor dem metaphysisch Bösen gewährten; zum andern als Landesväter, die den zum Aberglauben neigenden gemeinen Pöbel gleichsam vor sich selbst schützen wollten.

 

Delikt und Strafe der Hexerei Brief Landgraf Georgs I. an Landgraf Wilhelm IV., 15. Juli 1582 Antwortbrief von Wilhelm IV., 5. Aug. 1582 Brief Georgs I., 26. Sept. 1582 Porträt Landgraf Wilhelms IV. von Hessen-Kassel