"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"

Ähnlich verlief ein Verfahren gegen einen Herborner Gerichtsschöffen, Frank Wilhelm, für den der - selbst an vielen Hexenprozessen beteiligte - Schultheiß Karpf eine Verteidigungsschrift verfasste. In dem Argument Nr. 80 drückt sich eine, fast wörtlich an Friedrich Spee erinnernde, grundsätzliche Skepsis gegen das wesentlich mit der Folter verbundene Zauberei-Verfahren aus: es sei Wahr und mit vielen Exempeln zu demonstriren, dass die Tortur vieler Lügen Mutter ist.

 

Bittschrift Herborner Bürger vom 18. Dezember 1630 Herborn, Mitte des 17. Jahrhunderts Anklageschrift gegen Gertraud Steubing, 1630 Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, 1630 Auszug aus der Verteidigungsschrift des Herborner Schultheißen Fritz Karpf Titelseiten zweier Ausgaben der 1631 erschienenen "Cautio Criminalis" Friedrich Spee (1591-1635)

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Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg (HStA Wiesbaden 171 Z 1694).