"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"

In einem anderen Fall wurde Margarete Neuendorf, die als Witwe eines Herborner Schultheißen der städtischen Elite angehörte, der Zauberei beschuldigt.

Frau Neuendorf weigerte sich erst einmal, den anderen Angeklagten, die auf der Folter ihren Namen genannt hatten, gegenübergestellt zu werden, da ihr dies sozial nicht zumutbar sei. Ihre Kinder konnten Verhaftung und Folterung verhindern. Der juristisch gebildete Schwiegersohn Philipp Mohr beruft sich am 3. April 1630 in einer Eingabe an den Hochwohlgebornen Graven und Gnedigen Herrn ebenfalls auf den Schutzschild der sozialen Ehrbarkeit: müssten sie doch aufgrund dieser Anklage gleichsam den Huth in die Augen ziehen, da doch unser Vatter selig Gott sei Danck Uns bis in sein Grab einen ehrlichen Namen hat hinderlaßen.

Der Prozess gegen Margarete Neuendorf wurde dann gar nicht erst richtig eröffnet.

 

Bittschrift Herborner Bürger vom 18. Dezember 1630 Herborn, Mitte des 17. Jahrhunderts Anklageschrift gegen Gertraud Steubing, 1630 Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, 1630 Auszug aus der Verteidigungsschrift des Herborner Schultheißen Fritz Karpf Titelseiten zweier Ausgaben der 1631 erschienenen "Cautio Criminalis" Friedrich Spee (1591-1635)

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Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg (HStA Wiesbaden 369/100).