"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 22: Hexereiprozess - "mit Behutsamkeit"

Hedwig Sophie, als Witwe des 1663 verstorbenen Landgrafen Wilhelms VI., Regentin der Landgrafschaft Hessen-Kassel, reagiert auf die Folterprotokolle mit grundsätzlichen Bedenken, sich in den Hexerey-Process allzusehr verstricken zu lassen. Sie ordnet an, dass in dergleichen Hexerey-Process mit sonderbarer circumspection (=Sorgsamkeit) und Behutsamkeit verfahren werden solle.

Diese Formulierungen klingen wörtlich an Friedrich Spee an (Tafel 19), dessen "Cautio Criminalis" mehrfach in dem seit 1640 hessen-kasselischen Rinteln aufgelegt worden war.

Die Einwände der Landgräfin, die am 20. Januar 1674 noch einmal das Überstehen der harten und ungewöhnlichen Tortur bei Katharina Lips hervorhebt, führten dazu, dass Katharina Lips lediglich ausgewiesen wurde. Anna Schnabel hingegen wurde, da sie bei ihrem Geständnis blieb, hingerichtet, der Gnade halber mit dem Schwert.

 

1. Folterprotokoll der Katharina Lips Der Hexenturm in Marburg 2. Folterprotokoll der Katharina Lips Schreiben der Landgräfin Hedwig Sophie, 1673 Landgräfin Hedwig Sophie

Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen
Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen

Schreiben der Landgräfin Hedwig Sophie vom
15. November 1673
(StA Marburg Bestand 260/530).