"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 22: Hexereiprozess - "mit Behutsamkeit"

1672 wird Katharina Lips, Ehefrau des Schulmeisters in Betziesdorff, von einer anderen Frau als Hexe beschuldigt. Die nach einem Gutachten der Marburger Juristenfakultät angeordnete Folter übersteht Katharina Lips ohne Geständnis. Sie wird gegen Urfehde und Kaution freigelassen, muss aber die Kosten ihres Verfahrens tragen.

1673 wird von einer weiteren Angeklagten Anna Schnabel, Katharinas Enkelin, als Hexe beschuldigt. Die Achtzehnjährige gesteht darauf schon angesichts der Folterinstrumente ihre "Schuld" ein und behauptet, ihre Großmutter habe sie zum Zaubern verführt. Darauf wird Katharina am 4. November erneut gefoltert. Ob der loco tortura des Protokolls wirklich der Marburger Hexenturm war, ist nicht sicher. Wie das Protokoll ausweist, antwortet Katharina auf die meisten Fragen verneinend (Negat, nescit).

 

1. Folterprotokoll der Katharina Lips Der Hexenturm in Marburg 2. Folterprotokoll der Katharina Lips Schreiben der Landgräfin Hedwig Sophie, 1673 Landgräfin Hedwig Sophie

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1. Folterprotokoll der Katharina Lips
(StA Marburg Bestand 260/530).