"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 11: Stationen einer Hexenjagd

Diese Aufstellung verdeutlicht die enormen Kosten, die für Ernährung, Bewachung, Verhör, Folter Urteilsspruch und Hinrichtung aufgebracht werden mussten.

Zum Vergleich: das Jahresgehalt eines fürstlichen Rates (vergleichbar etwa einem Landesminister heute) betrug 70-80 Gulden. In Hessen-Darmstadt mussten die Gerichtskosten von den Einwohnern des Gerichtsbezirks (der Zent) oder der Staatskasse getragen werden. Vielleicht lag hierin ein Grund, dass die Verfolgungen sich nur üüber eine relativ kurze Zeitspanne erstreckten.

Die Verdienstmöglichkeiten für Gastwirte und Scharfrichter führten gelegentlich zur Ausdehnung von Prozesswellen, aber es gab auch Richter, die Hexenprozesse als Einkommensquelle missbrauchten. (Vgl. Tafel 15 und 21)

"Warhaffte und glaubwirdige Zeyttung" aus Straßburg Öffentliche Verbrennung von drei Hexen Aufstellung über die 1586 in Darmstadt und den umgebenden Ämtern hingerichteten Frauen Zusammenfassung Unkostenaufstellung der Hexenverbrennungen

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"Extract über die Unkosten so uff die gefangene und hingerichtte Zeuberin ergangen"
(StA Darmstadt E 9 Nr. 25/2).