"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat

Ordnungen und Mandate wie das Ausschreiben der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel gegen das Gott- und Herrenlose Zigeuner-Gesindlein vom
30. Sept. 1667 wurden seit dem ersten Auftauchen der zunächst Tateren genannten fremden Landfahrer im 15. Jahrhundert sowohl vom Reich wie von den einzelnen Territorien in periodischen Abständen erlassen. Neben Müssiggang, Stelen, Rauben und allerheit Bosheit wurden ihnen Ausspähung und Verrähterei im Auftrag der Türken, aber auch Zauberey und Wahrsagerey zur Last gelegt.

Die Kasseler Anordnung beschränkte sich auf die Landesverweisung; nur wenn sie trotz Abweiß- und Verwarnung wiederkamen, sollte der Besitz beschlagnahmt werden.

 

"Toleranz-" oder "Freiheitsedikts" des Grafen Ernst Kasimir von Isenburg-Büdingen vom 29. März 1712 Erinnerungsblatt einer Gruppe von Inspirierten, die zunächst im Büdinger Land Zuflucht fand Ausschreiben der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel gegen das Gott- und Herrenlose Zigeuner-Gesindlein vom 30. Sept. 1667 Antrag der Fürstabtei Fulda an den Oberrheinischen Kreistag in Frankfurt, gegen Zigeuner und Bettler rigoros vorzugehen Anforderungsschreiben Landgraf Ernst Ludwigs von Hessen-Darmstadt vom 20. Mai 1725 an den Erbmarschall Riedesel zu Eisenbach Bericht über den Schauprozess gegen eine Zigeuner-, Diebs-, Mord- und Rauber-Bande

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Gedrucktes Ausschreiben der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel gegen das "Gott- und Herrenlose Zigeuner-Gesindlein"
(StA Marburg; Abb. S. 41).