"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 28: "Erbgesundheit" und "Euthanasie"

"Der Staat soll seine Mittel nicht fortgesetzt in vermehrtem Maße für Arbeitshäuser, Besserungs- und Irrenanstalten verwenden", begann das Plädoyer, mit dem der Mediziner Dr. Oberholzer auf einem Fachkongress in Gießen 1912 für die Zwangs-sterilisierung "aus sozialen und rassenhygienischen Gründen" eintrat. Im Jahr zuvor waren u.a. in Gießen und in Herborn neue Landes-"Heil- und Pflegeanstalten" für Geisteskranke eröffnet worden, die neueingeführte Bezeichnung für die bisherigen Irrenanstalten.

Vorlesungen über "Vererbung und Rassenhygiene" gehörten auch in den 1920er Jahren zum Lehrprogramm der Gießener Medizin-Fakultät; als "rassenhygienische Maßnahme" wurde die Internierung von "hoffnungslos minderwertigen und unsozialen Individuen" empfohlen. Das von der NS-Regierung im Sommer 1933 erlassene "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" konnte sich auf bereits vorliegende Vorarbeiten des Preußischen Landesgesundheitsrats stützen. Auf die angeordnete "Unfruchtbarmachung" bei "Erbschäden" folgte 1941 die "Euthanasie", die systematische Ausrottung "lebensunwerten Lebens".

 

Titelblatt des "Berichts über den II. Kurs mit Kongress für Familienforschung, Vererbungs- und Regenerationslehre" im April 1912 in Gießen Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 Titelblatt und Aufsatztitel der "NS-Briefe", Folge 44 Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 14. Juni 1940 zur planwirtschaftlichen Erfassung der Kranken in den Heil- und Pflegeanstalten und Mitteilung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hadamar vom 25. März 1941 über den Tod eines Patienten
Fotos der 1906 errichteten Landesheilanstalt Hadamar und der  sogen. Grauen Busse Schreiben des Bischofs von Limburg an Reichsjustizminister vom 13. August 1941