"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 29: Sinti und Roma - "Verschubung" ins KZ

Nachdem "das Zigeunerunwesen" im Zuge der von der Reichsregierung forcierten Polizeimaßnahmen "für die Bekämpfung des Landstreichertums" in den 1880er Jahren erneut ins Blickfeld der Verwaltung gerückt war, gab es in den Jahren 1911-1914 auf Vorschlag Bayerns gemeinsame Beratungen der zuständigen Landesministerien. Mit Wiederaufnahme des Themas nach dem Weltkrieg - im Hessischen Landtag forderte der rheinhessische DVP-Abgeordnete Schott Ende 1924 "schärfere polizeiliche Maßnahmen" - wurde 1926 eine "Vereinbarung der deutschen Länder über die Bekämpfung der Zigeunerplage" konzipiert, die u.a. systematische Registrierung mit Fotos und Fingerabdrücken vorsah. Konkrete gesetzliche Folgerungen zog lediglich die hessische Landesregierung, die 1929 ein vom Darmstädter Landtag beschlossenes "Zigeunergesetz" verkünden konnte. Im preußischen Frankfurt wurde im gleichen Jahr ein erstes "Konzentrationslager" für Zigeuner eingerichtet, die nach Möglichkeit "sesshaft" gemacht werden sollten.

Für die NS-Regierung wurde die "Zigeunerfrage" zum Paradebeispiel ihrer "erbbiologisch-rassisch" begründeten Ausgrenzungspolitik gegen "gemeinschaftsunfähige" Bevölkerungsgruppen. Der vorläufigen "Umsiedlung" der Sinti und Roma in Sammellager - u.a. auf dem württembergischen Hohenasperg - folgte 1943 die Deportation nach Auschwitz.

 

Schreiben des kommissarischen Innenministers des Volksstaats Hessen vom 28. Januar 1928 mit dem Entwurf eines "Zigeunergesetzes" Beitrag "Die Zigeunerfrage in Deutschland" von Dr. med. Otto Finger Titelblätter der Hefte 1 und 2 der Schriftenreihe des "Instituts für Erb- und Rassenpflege" der Universität Gießen Aus den Akten der Kriminalpolizeileitselle Frankfurt zur vom "Reichsführer SS" angeordneten Zigeunerumsiedlung