"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat

Das sogen. "Freiheitsedikt" des Grafen Ernst Kasimir von Isenburg-Büdingen, seine Entscheidung, allen Nonkonformisten, die sich aus Gewissens-Scrupel und Überzeugung von den anerkannten Kirchen abgewandt hatten, in seinem Land eine Zuflucht zu bieten, sofern sie nur ehrbar, sittsam und christlich sich aufführen, stieß bei den fürstlichen Nachbarn auf wenig Gegenliebe. Man fürchtete vom Zustrom der Exilanten und Sektierer aus aller Herren Länder, die auf der Ronneburg eine Freistatt fanden, eine Gefährdung der vom Absolutismus so hoch gehaltenen guten Policey.

Die Härte dieser polizeilichen Ordnung spiegeln die vom Reich, von den Reichskreisen wie von den einzelnen Fürstenstaaten erlassenen Ordnungen gegen Zigeuner und Landstreicher wider, die mit harten Strafen verfolgt wurden.

 

"Toleranz-" oder "Freiheitsedikts" des Grafen Ernst Kasimir von Isenburg-Büdingen vom 29. März 1712 Erinnerungsblatt einer Gruppe von Inspirierten, die zunächst im Büdinger Land Zuflucht fand Ausschreiben der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel gegen das Gott- und Herrenlose Zigeuner-Gesindlein vom 30. Sept. 1667 Antrag der Fürstabtei Fulda an den Oberrheinischen Kreistag in Frankfurt, gegen Zigeuner und Bettler rigoros vorzugehen Anforderungsschreiben Landgraf Ernst Ludwigs von Hessen-Darmstadt vom 20. Mai 1725 an den Erbmarschall Riedesel zu Eisenbach Bericht über den Schauprozess gegen eine Zigeuner-, Diebs-, Mord- und Rauber-Bande