"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 25: "Antisemitisches Volksfest"

Mit der Stättigkeits- und Schutz-Ordnung des Fürstprimas und späteren Großherzogs von Frankfurt Karl von Dalberg vom 30. November 1807 wurden für die Frankfurter Judenschaft alle bisherigen Beschränkungen als dem Zeitgeiste und dem dermaligen Standpuncte der jüdischen Nation nicht mehr anpassend abgeschafft.

Entsprechend sicherte auch König Jérôme von Westphalen in Kassel allen Untertanen, welche der mosaischen Religion zugetan sind, die volle Gleichstellung zu.

In Nassau und im Großherzogtum Hessen wurde zumindest der diskriminierende Juden-Leibzoll abgeschafft und die Bürgeraufnahme erleichtert.

 

Stättigkeits- und Schutz-Ordnung für die Frankfurter Judenschaft, Nov. 1807 Darstellung der antijüdischen Hepp Hepp-Krawalle in Frankfurt, August 1819 Darmstädter Gründungsaufruf für einen "Verein für sittliche und bürgerliche Verbesserung der Israeliten" Kurhessisches Gesetz über die Religionsfreiheit vom 29. Oktober 1848 Zeugnisse der Integration der Juden in die bürgerliche Gesellschaft des Industriezeitalters
Plakat für ein "antisemitisches Volksfest" in Sandbach im Odenwald Handzettel mit dem in der Vorweihnachtszeit 1893 und 1894 verteilten antisemitischen Boykott-Aufruf Nummer aus dem VII. Jahrgang der von 1894 bis 1903 in Darmstadt publizierten antisemitische Hetz-Zeitung "Deutsche Reform" vom 1. April 1900

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Stättigkeits- und Schutz-Ordnung vom 30. November 1807 für die Frankfurter Judenschaft (Inst. f. Stadtgeschichte Frankfurt).