"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 23: Von der Repression zur Toleranz

In der erneuerten Ordnung vom 21. Oktober 1714 legt Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt fest, welcher Gestalt die Juden, so unter Unserm Schutz wohnen, oder Wir darein ins künftige aufnehmen werden, sich verhalten sollen.

Der Barock-Landgraf hatte den Juden bereits 1695 mit einer als "Toleranz-Patent" gefeierten Anordnung die freie Abhaltung mosaischer Gottesdienste in eigenen Bethäusern gestattet, die allerdings von unseren Kirchen-, Pfarr-, Schul- und Rathäusern abgelegen sein sollten.

 

Sturm der von V. Fettmilch geführten Frankfurter Handwerksgesellen auf die Judengasse, 1614 Empfehlungen Landgraf Georgs II. von Hessen-Darmstadt zur künftigen Behandlung der Juden Erneuerte Ordnung des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt Verordnung von 1785 über die Einführung der deutschen Sprache in  jüdischen Geschäftsbüchern Glückwunsch-Medaillen der Darmstädter Judenschaft zum Regierungsantritt Landgraf Ludwigs X.

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Druck der "erneuerten Ordnung" Landgraf Ernst Ludwigs von Hessen-Darmstadt
(StA Darmstadt E 3 A Nr. 71/7).