"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 23: Von der Repression zur Toleranz

In dem für den Sohn und Nachfolger geschriebenen Testament vom 4. Juni 1660 gab Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt zur künftigen Behandlung der Juden folgende Empfehlungen:

Zu Pflantzung rechtschaffener Gottseeligkeit im Land würd auch eifordert, daß unser Sohn und Successor vor den Juden sich vorsehe, dann sie seind ein müssig und unnutzbar Volck, so sich nicht mit seiner Handarbeit nach göttlicher Ordnung nehrt, sondern in otio ligt, sich mit dem Wuchsersack schleppet und, wo etwas zu erschachern ist, aufwartet; saugen die Christen aus, lästern, schänden und schmähen den Sohn Gottes [...]. Wer allein um verderblichen Geniesses willen die Juden häget und schützet, dem ist ein Seckel voll Judischen Gelds lieber dann die Ehre Gottes; wenn man auch die Juden in einem Land zu tief einnisten läst, so ist sich ihrer hernach schwerlich wieder loß zu machen. Demnach haben wir unß entschlossen, die Juden anfänglich mit behuthsamer Hand auß den Stätten zu bringen, allermaßen auch zum Theil beschehen ... Außerdem habe er, damit so viel möglich bekehrt werden, Pflichtversammlungen mit christlichen Missionspredigten eingeführt.

Der hier ungewöhnlich drastisch formulierten, religiös begründeten Judenfeindschaft des Landgrafen entsprang auch die restriktive "Judenordnung", die er während des 30jährigen Krieges am 20. Febr. 1629 erlassen hatte. Die Forderung, die Juden wegen der Konkurrenz für die städtischen Gewerbe und übergroßen Wuchers gegen Arme Christen auf die Dörfer zu verweisen, war eines der "Gravamina" der von Darmstadt geführten südhessischen Städte auf dem ersten Steuer-Landtag nach dem Regierungsantritt des neuen Landgrafen Ludwig VI.im Herbst 1661.

 

Sturm der von V. Fettmilch geführten Frankfurter Handwerksgesellen auf die Judengasse, 1614 Empfehlungen Landgraf Georgs II. von Hessen-Darmstadt zur künftigen Behandlung der Juden Erneuerte Ordnung des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt Verordnung von 1785 über die Einführung der deutschen Sprache in  jüdischen Geschäftsbüchern Glückwunsch-Medaillen der Darmstädter Judenschaft zum Regierungsantritt Landgraf Ludwigs X.

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Empfehlungen Landgraf Georgs II. von Hessen-Darmstadt zur künftigen Behandlung der Juden in dem für den Sohn und Nachfolger geschriebenen Testament vom 4. Juni 1660
(StA Darmstadt B 1 Nr. 391).