"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 28: "Erbgesundheit" und "Euthanasie"

Am 14. Juli 1933 wurde im "Reichsgesetzblatt" das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses veröffentlicht, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat.

Die Forderung nach einem Gesetz zur Zwangs-sterilisation von Epileptikern, Blödsinnigen, Blind- und Taubstummgeborenen war schon 1924 von Medizinalrat G. Boeters in Zwickau erhoben worden. Grundlage des NS-Gesetzes war ein Entwurf des Preußischen Landesgesundheitsrats vom Jahre 1932. Während des Folgejahrzehnts wurden in Deutschland rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

 

Titelblatt des "Berichts über den II. Kurs mit Kongress für Familienforschung, Vererbungs- und Regenerationslehre" im April 1912 in Gießen Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 Titelblatt und Aufsatztitel der "NS-Briefe", Folge 44 Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 14. Juni 1940 zur planwirtschaftlichen Erfassung der Kranken in den Heil- und Pflegeanstalten und Mitteilung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hadamar vom 25. März 1941 über den Tod eines Patienten
Fotos der 1906 errichteten Landesheilanstalt Hadamar und der  sogen. Grauen Busse Schreiben des Bischofs von Limburg an Reichsjustizminister vom 13. August 1941

Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen
"Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt).