"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 6: Wider die Täufer

Der durch hessische Beamte festgenommene Fritz Erbe zu Herda war in Leipzig zum Tode verurteilt worden.

In dem Brief bekräftigte Philipp seine frühere Feststellung, er habe bisher keinen Mentzschen um Sachen willen den glauben belangende mit dem Schwert richten lassen, und erklärte dem Kurfürsten im Schreiben vom 28. Mai, er könne einer Hinrichtung nur zustimmen, falls der Gefangene Taten zu Uffrur und Verletzung gemeines Fridens begangen hätte; sonst habe er sondere Beschwerung, [...] einich Mensche umb Sachen willen des unrechten Glaubens, der ein Gab Gottes ist und zu Zeiten nicht uß Boßheit sonder Unverstande angnomen wirdet, mit dem Schwerdt zu straffen.

Darstellung eines Geißlerzuges im Pestjahr 1348 in der Konstanzer Chronik Mandat des Rats der Stadt Frankfurt vom 25. März 1528 Brief Landgraf Philipps von Hessen von 1533 über die Behandlung des festgenommenen Fritz Erbe zu Herda Darstellung Landgraf Philipps des Großmütigen Darstellung der Belagerung der seit Februar 1534 von den Täufern beherrschten Stadt Münster Ausschreiben Landgraf Philipps gegen die fortdauernden Aktivitäten der Wiedertäufer in Hessen vom 28. Mai 1536 Auszug aus einem Testament Landgraf Philipps vom  5. Juli 1542

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Brief Landgraf Philipps von Hessen aus der 1533 mit Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen geführten Korrespondenz über die Behandlung des festgenommenen Fritz Erbe zu Herda (HStA Weimar Reg. R 1001; Abb. S. 13).