"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 6: Wider die Täufer

Im Mandat des Rats der Stadt Frankfurt vom 25. März 1528 wurde angesichts der manichfaltigen [. . .] Mishendeln, so sich an viel Orten und Stedten des Widdertaufs halben zugetragen, alle Bürger und Einwohner fur solichem Onrat gewarnt und jede Beherbergung von Wiedertäufern verboten.

Ein entsprechendes Aufnahmeverbot erging im selben Jahr auch für die Landgrafschaft Hessen.

Darstellung eines Geißlerzuges im Pestjahr 1348 in der Konstanzer Chronik Mandat des Rats der Stadt Frankfurt vom 25. März 1528 Brief Landgraf Philipps von Hessen von 1533 über die Behandlung des festgenommenen Fritz Erbe zu Herda Darstellung Landgraf Philipps des Großmütigen Darstellung der Belagerung der seit Februar 1534 von den Täufern beherrschten Stadt Münster Ausschreiben Landgraf Philipps gegen die fortdauernden Aktivitäten der Wiedertäufer in Hessen vom 28. Mai 1536 Auszug aus einem Testament Landgraf Philipps vom  5. Juli 1542

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Mandat des Rats der Stadt Frankfurt vom
25. März 1528 (Inst. f. Stadtgeschichte Frankfurt Edikte 27 Nr. 8b).