"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 29: Sinti und Roma - "Verschubung" ins KZ

Am 28. Januar 1928 legte der kommissarische Innenminister des Volksstaats Hessen, Ferdinand Kirnberger, den Entwurf eines Zigeunergesetzes vor, der sich auf die geplante Vereinbarung der Länder stützte, die sowohl auf Zigeuner als auf die nach Zigeunerart umherziehenden anderen Personen (Landfahrer) angewandt werden sollte. Neu im hessischen Entwurf war der Begriff der Rassenzugehörigkeit.

In seiner Stellungnahme vom 10. Februar 1923 stellte das Justizministerium klar, dass nicht die Zigeuner, sondern allenfalls das Zigeunerunwesen bekämpft werden sollten. In der vom neuen Innenminister Wilhelm Leuschner unterzeichneten Regierungsvorlage des "Gesetzes zur Bekämpfung des Zigeuner-unwesens", die am 22. August dem Landtag zugeleitet wurde, fehlte der Rasse-Artikel. Einziger Redner der Landtagsdebatte am 21. März 1929 war der kommunistische Abgeordnete von der Schmitt, der das Ausnahmegesetz ablehnte und ausdrücklich gegen die in der Ausschussberatung mit dem Rassebegriff verknüpften Vorurteile protestierte. Das vom Landtag angenommene Gesetz trat am 1. August 1929 in Kraft.

 

Schreiben des kommissarischen Innenministers des Volksstaats Hessen vom 28. Januar 1928 mit dem Entwurf eines "Zigeunergesetzes" Beitrag "Die Zigeunerfrage in Deutschland" von Dr. med. Otto Finger Titelblätter der Hefte 1 und 2 der Schriftenreihe des "Instituts für Erb- und Rassenpflege" der Universität Gießen Aus den Akten der Kriminalpolizeileitselle Frankfurt zur vom "Reichsführer SS" angeordneten Zigeunerumsiedlung

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Schreiben des kommissarischen Innenministers von Hessen mit dem Entwurf eines "Zigeunergesetzes" und Stellungnahme des Justizministeriums (StA Darmstadt G 21 A Nr. 1915/1).