"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 5: Ghetto und Gelber Ring

Der Fürschlag wie die Juden zu dülden sein sollen richtete sich gegen die auch von Landgraf Philipp abgelehnte Maximalforderung des Reformators Martin Bucer, der alle nicht konversionswilligen Juden ausweisen wollte. Die Räte empfahlen, den Juden den Handel zumindest dort zu gestatten, wo es keine Kaufmannszünfte gab, wobei sie ire Handel ufrichtig treiben, Darlehen nur im Beisein der landgräflichen Beamten geben und strafwirdige Juden selbst zur Verantwortung ziehen sollten. Die Anfang 1539 erlassene Judenordnung ließ mit dem Handel auch den jüdischen Gottesdienst zu, verbot allerdings den Bau neuer Synagogen. Widerrechtliche Zinsgeschäfte sollten mit zwei bis vier Wochen Haft in Thurn, ein Jude, der eyn Christenweib oder Jungfraw schendet oder beschleft, am Leben gestraft werden.

 

Eintrag des Friedberger Stadtbuchs (um 1420) Holzschnitt-Darstellung des Judeneids von Hans Furtenbach Treuerevers des Juden Meyer als neuaufgenommener "Jüdenburger zu Babenhusen"
Darstellung zur 1451 neugeregelten Kennzeichnung der jüdischen Kleidung Frankfurter Ratsdekret von 1541 Um 1480 gemaltes Schandbild an der Mainbrücke von Frankfurt nach Sachsenhausen Darstellung einer Judenverbrennung in der 1493 erschienenen "Weltchronik" des Hartmann Schedel Stellungnahme der Kasseler Räte zu den Entwürfen einer neuen Judenordnung für die Landgrafschaft Hessen

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Stellungnahme der Kasseler Räte zu den im Winter 1538/39 diskutierten Entwürfen einer neuen Judenordnung für die Landgrafschaft Hessen (StA Marburg 17 I Nr. 80).