"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 3: Aufgabe für gute Werke? - Kranke und Bettler

Item die frembden Betteler verdriben, heißt es zum 8. April 1488, kurz nach Annahme der neuen Bettelordnung, die festlegte, dass nur noch die in der Stadt ansässigen armen nottorftigen hußlude, die eine Almosenmarke hatten, in der Stadt betteln durften. Im Herbst 1489 wurden die städtischen Almosenpfleger als neuernannte Bettelvögt mit Stäben ausgerüstet, um die frembden betteler ußtzutreiben.

Im gleichen Protokoll wurde auch das Beherbergen von Aussätzigen oder feltsiechen untersagt, die nicht länger zu dulden sondern ußzuwisen seien. Der jüngere Protokolleintrag von 1587 vermerkt, der Bettelvogt habe am Vortag am Main 13 Landstreicher oder Strüntzer .., so nit arbeiten, ufgefangen und, da er sie nicht habe aus der Stadt bringen können, kurzerhand ins Narrenhaus gelegt. Der Rat beschloss Freilassung und Ausweisung mit der Betroung, da sy wider alher kommen wurden, sollen sy mit Ruten ausgehauen werden.

 

Darstellung der Heiligen Elisabeth von Thüringen mit Krüppel und Bettler Altarbild aus der Franziskanerkirche in Göttingen, um 1424 Notariatsinstrument vom 18. Dez. 1394 Einträge der Frankfurter Bürgermeisterbücher zur Behandlung der Bettler Gruppe von Bettlern, die um Almosen bitten Matthäus Merians Ansicht der Reichsstadt Friedberg Stiftungsurkunde Landgraf Philipps von Hessen vom 20. Juni 1535 für das nachmalige Philipps-Hospital

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Einträge der Frankfurter Bürgermeisterbücher zur Behandlung der Bettler
(Inst. f. Stadtgeschichte Frankfurt)