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Synagoge zu Michelstadt von 1791, aus: Schmall, Die Juden in Michelstadt, 1995, S.127.

6.1. Statuten oberhessischer jüdischer

Gemeinden

Die sog. Takkanot enthalten die Rechtssatzungen

einer Gemeinde. Hier finden sich Vorschriften zur Einhaltung jüdischer Bräuche für Naumburg und Altenstadt, mit Unterschriften von Gemeinde-

mitgliedern.

1726, gebundene Handschriftensammlung: StAD, C 1 A Nr. 76, Bl. 219–220


6.2. Darmstädter Pessach­Haggada

Juden verwendeten bereits früh liturgische Bücher, Haggada genannt, bei der Feier des Pessach-Festes. Darin wurde der Auszug der Juden aus Ägypten geschildert. Sie waren viel- fach illustriert, wie man am Beispiel der Darm-

städter Haggada sieht.

um 1400, Faksimileausgabe nach: ULB Darmstadt, Cod. Or. 8, Bl. 20


6.3. Mesusa­Text aus Dieburg

In der Mesusa-Kapsel, an Hauseingängen angebracht, wurde eine Pergamentrolle mit Passagen aus Tora und dem Sch’ma Israel, rückseits mit dem Wort Schadai

(Allmächtiger),aufbewahrt, um die Wohnung unter dessen Schutz zu stellen.

16. Jh., Pergamentblatt: StAD, R 5 Nr. 149 (Or.)


6.4. Silberne Mesusa

Mesusa bezeichnet ein Behältnis, das traditionell am Türpfosten befestigt wird. Diese Praxis geht auf die Tora zurück: „Du sollst die Worte [...] schreiben an die Pfosten deines Hauses und an deine Tore.“ (5. Moses 6,9 u. 11,20).

19.Jh., Kultgegenstand: Jüdische Gemeinde Darmstadt


6.5. Verordnungsbuch der jüdischen 

Gemeinde  Darmstadts

Die jüdische Gemeinde zu Darmstadt schrieb alle für sie geltenden Verordnungen einschließlich einiger weiterer Texte aus der Zeit ab 1650 in ein

Kopien-buch. Aufgeschlagen ein Gutachten der Universität Rinteln zu einem hebräischen Text.

1752, gebundene Handschrift: StAD, E 3 A Nr. 3 / 1 (Or.)


6.6. Fragment einer Machsor­Handschrift

In einem Machsor sind ausgesuchte Gebete und Bibelstellen festgehalten, die nur an Feiertagen vorgelesen werden. Ursprünglich wurde mit „Machsor“ der Sonnen-, Mond- oder Feiertagezyklus der Juden bezeichnet.

16. Jh, Pergamenthandschrift: StAD, R 5 Nr. 46 (Or.)


7.1. Modell des Friedberger Judenbads

Das rituelle Tauchbad ist neben der Synagoge und dem Friedhof die wichtigste Institution der jüdischen Gemeinde. Gläubige Jüdinnen reinigten sich dort symbolisch, z. B. am Vorabend des Sabbats.

Modell aus Wetteraumuseum, Friedberg


7.2. Querschnitt des Friedberger Judenbads

Die Friedberger Mikwe wurde im 13. Jh. von christlichen Steinmetzen erbaut. Sie ist eines der wenigen erhaltenen gebliebenen mittelalterlichen Tauchbäder und gilt zugleich als eine der

bedeutendsten überhaupt.

1902, Federzeichnung, entnommen aus: Hessen – Geschichte und Politik, 2000, S. 122


8.1. Plan der Synagoge und des Frauenbads zu  Michelstadt

In der Synagoge versammelt man sich zum Gottesdienst und zum Unterricht. Die

Michelstädter Synagoge wurde 1791 auf dem Platz einer älteren Synagoge erbaut. Dort wirkte auch der bekannte Rabbiner Seckel Löb Wormser (1768–1847).

1857, Federzeichnung auf Papier: StAD, P 11 Nr. 352 (Or.)


8.2. Die spätbarocke Synagoge in Michelstadt

Die 1791 errichtete Synagoge der jüdischen Gemeinde in Michelstadt, die Platz für 100 Gläubige bot, ist heute Museum, benannt nach dem Landesrabbiner Lichtigfeld. Nur wegen befürchteter Kollateralschäden entging sie der Zerstörung in der Nazizeit.

1791, Foto von 1970, entnommen aus: Martin Schmall, Die Juden in Michelstadt, 1995, S. 127


8.3. Inneres der Wormser Synagoge, Männerteil

Die Wormser Synagoge ist ein frühes (1174 / 1213) Beispiel einer nach Männerschul und Frauenschul getrennten Synagoge. Sichtbar ist die Bima, das Vorlesepult zum Vortrag aus der Tora. Das Gemälde gibt den Zustand des 18. Jahrhunderts wieder.

1842, Aquarell von Heinrich Hoffmann, entnommen aus: Fritz Reuter, Jüdisches Worms, 1992, S. 23


8.4. Vertrag mit dem Vorsänger der jüdischen  Gemeinde Niederursel

Der Vorsänger, auch Vorbeter, Kantor oder Chasan, rezitierte im jüdischen Gottesdienst liturgische Gebete und Texte. Aufgrund seiner Kenntnisse der Liturgie nahm er eine wichtige Stellung in der Gemeinde ein.

1729, Urkunde: StAD, F 24 C Nr. 405 / 1 (Or.)

8.5. Verordnung über einen Judenstuhl in

der Synagoge

Stühle und Betpulte in der Synagoge konnten

zur Finanzierung des Synagogenbaus oder

des Unterhalts von Familien erworben oder

gemietet werden. In dieser Verordnung fiel der „Judenstuhl“ eines zahlungsunfähig gewordenen Juden unter eine Konkursmasse.

1783, Aktenstück: StAD, E 3 E Nr. 2 / 38


8.6. Ausgaben zur Errichtung einer Syna-

goge in Beerfelden

Die jüdische Gemeinde in Beerfelden geht auf das 17. Jh. zurück. In der zweiten Hälfte des 18. Jhs. wurde der Raum im Bethaus des Juden Moses zu klein und man plante, finanziert durch Spenden und Gebühren, die Errichtung einer Synagoge.

1798, Aktenstück: StAD, E 5 C Nr. 23 / 15


9.1. Grabstein des Moses Aron Pfungst zu  Darmstadt

Der ab 1680 nachweisbare jüdische Friedhof in Darmstadt bietet eine einzigartige Quelle zur jüdischen Sozial- und Familiengeschich-te. Der 1788 verst. Moses Aron [aus] Pfungst[adt] ist nach der Insschrift als armer Jude begraben worden.

1788, Foto von 1980: StAD, R 4 Nr. 18.651


9.2. Tor des Dieburger jüdischen Friedhofs

Im Türsturz des Friedhofstors befindet sich das Wappen des Landesherrn. Die hebräischen Bauinschriften bedeuten übersetzt: 1721 Bau des Tores, 1752 Erneuerung. Das Tor wurde Mitte des 19. Jhs. zugemauert.

1721  /  1752, Foto von 1980: StAD, R 4 Nr. 28.047


9.3. Anlage eines Friedhofs in Lindheim

Der Friedhof fungierte für die christliche Herrschaft auch als Steuereinnahmequelle. Die Juden in Lindheim hatten für dessen Anlage 8 Reichstaler zu zahlen. Für jedes Begräbnis sollte außerdem 1 fl. (Kinder ½ fl.) gezahlt werden.

1623, Aktenstück: StAD, F 23 A Nr. 404 / 1 (3) (Or.)


9.4. Antrag auf Erlaubnis für ein Begräbnis im

jüdischen Friedhof zu Niederursel

Supplik des Frankfurter Bankiers Abraham

Schnapper für einen in Frankfurt verstorbenen Juden, den er in Niederursel begraben lassen wollte. Die jüdischen Friedhöfe, wie der von Niederursel, waren oft Begräbnisstätten für größere Regionen.

1770, Aktenstück: StAD, F 24 C Nr. 404 / 1 (3)


9.5.  Einrichtung eines Begräbnisses  zu 

Assenheim

Die in der Grafschaft Solms-Rödelheim gelegene jüdische Gemeinde Assenheim erhielt 1773 die Erlaubnis zur Anlage eines Friedhofs am Speckenberg in der Gemarkung Assenheim.

1773, Aktenstück: StAD,  F 24 C Nr. 39 / 2 (2)


9.6. Jüdischer Friedhof zu Worms

Der Wormser jüdische Friedhof (Heiliger Sand) an der südwestlichen Stadtmauer, der älteste in Europa, wurde im 11. Jh. angelegt. Die Gräberverteilung folgte einer bestimmten Ordnung; die Grabsteine in Worms sind nach Süden ausgerichtet.

11. Jh., Foto von 2006 (Friedrich Battenberg)


10.1.  Mahnschreiben der Darlehns-

geberin Judith zur Roten Rose aus Frankfurt

Nachdem die meisten Juden aufs Land vertrieben wurden, waren es die Juden der Oberschicht, die sich eines Siegelsbedienten. Judith zur Roten Rose führte ein Siegel, das neben ihren Namensinitialen I. A. B. noch ein Herz mit drei Rosen zeigte.

1669, Brief mit Siegel: StAD, F 27 A Nr. 12 / 107 Bl. 35 (Or.)


10.2. Ringsiegel des Isaak von Höingen

Die Siegelpraxis der Hofjuden verbreitet sich seit dem späten 17. Jh. und wurde bald von vielen Schutzjuden im Reich übernommen. Der Finanzier Isaak aus Höingen bei Homberg an der Ohm benutzte als Siegelbild das Sternkreiszeichen des Schützen.

1675, Brief mit Siegel: StAD, F 27 A Nr. 12 / 110 Bl. 22 (Or.)


10.3.  Besiegelte Legitimationszettel der  Friedberger Judenbaumeister

Die Juden führten Siegel, um in der Geschäftswelt keine Nachteile zu erleiden. Die namentlich nicht genannten Friedberger Baumeister siegeln hier mit dem Bild eines Rokokowappens mit Stierkopf und den Initialen  G. C. L., mit hebräischer

Unterschrift.

1694, 3 besiegelte Zettel: StAD, E 14 B Nr. 55 / 14 (Or.)


10.4. Vollmachtsbrief im Kammergerichts- prozess des Hayum Levi aus Offenbach

Auf dem Siegel von Hayum Levi lässt sich eine Vollwappendarstellung mit Kreuz finden, deren Vorbild in aristokratischen Kreisen zu suchen ist. Dieses Motiv wurde häufiger entlehnt, um die herausragende Stellung seines Besitzers zu demonstrieren.

1753, ausgefülltes Formular mit Siegel: StAD, F 27 A Nr. 12 / 144 Quadr. 1 (Or.)


10.5.  Kaufbrief von Josef Hirsch aus

Partenheim

Neben allgemein beliebten Motiven verwendeten die Juden auch spezifisch bezeichnende Darstellungen auf Siegeln. So griff Josef Hirsch

seinen Namen auf und führte ein Siegel mit dem Abbild eines Hirsches und hebräischer Umschrift.

1760, Pergamenturkunde: StAD, B 20 Nr. 779

Exponate:

(8.4.)


16. August 1729

Die jüdische Gemeinde in Niederursel stellt einen Vorsänger, Lehrer und Schächter ein


Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt, F 24 C Nr. 405/1 (1) [zeitgenössische, authentische Übersetzung der jiddischen Vorlage]

Nun ist wahrhaftig und gerecht, wie unten steht, dass wir, [die all]gemeine Judenschaft in Niederursel, sich haben miteinander verglichen wegen eines Vorsängers und eines Lerners mit denen Kindern und ein[en] Schächter dabei zu dingen. So haben wir gedungen Wolf Jacob, und ihm versprochen wie folget:


[1] Erstlich haben wir, [die] Gemeine Judenschaft, ihm versprochen, alle Woche von jedwedem Kind einen Batzen (und [es sind] zehn Kinder gewesen), und das alle Woche, zu zahlen.


[2] Zum andern haben wir im versprochen, vom Vorsingen des Jahrs 10 Reichstaler, nämlich aufs Neujahr 5 Gulden, auf Ostern 5 Gulden und Pfingsten wieder 5 Gulden.*


[3] Zum dritten versprechen wir ihm,

- von denen dreien Festen, als Laubhüttenfest, Ostern und Pfingsten, jedes Fest 15 Kreuzer,

- und wegen des Buchs Esther um Fastnacht abzulesen 15 Kreuzer

- und wegen Anblasung des Neuen Jahrs in der Schul 15 Kreuzer.

- Item wegen Ablesung des Verbots Gottes, wann das Volk das Gebot des Herrn übertreten würde, wie sie Gott der Herr mit allerhand Plagen heimsuchen wollte, weilen dieses zweimal im Jahr muss abgelesen werden, so haben wir ihm jedes Mal 15 Kreuzer versprochen.

- von einer Kindbetterin 10 Kreuzer

- und wann eine Frau Baden gehet 2 Kreuzer


[4] Zum vierten versprechen wir ihm auch, wer ihn zum Schächter brauchet, von einem großen Stück [Vieh] 10 Kreuzer, von einem kleinen Stück [Vieh] nur 2 Kreuzer.


Geschehen Niederursel den 16ten August 1729.

[gez.] Joseph der Alte, Fayst, Jacob Praunheim, Meyer Müntzenberg, Samuel, Isaac Praunheim, Salomon Nanasses, Löser Faulwasser [und] Joseph Bürgel**


*Demnach entsprachen hier 15 Gulden umgerechnet 10 Reichstaler


**Auf der Rückseite der Urkunde ist vermerkt „Jährlicher Accord des Vorsängers und Lerners der Kinder zu Niederursel, von der Gemeinden Judenschaft daselbst aufgericht.“




Erläuterung: Im Archiv der Grafen von Solms-Rödelheim, die die Ortsherrschaft in Niederursel (heute Stadtteil von Frankfurt am Main) inne hatten,  hat sich der vorliegende Anstellungsvertrag erhalten, der in dieser Form lt. Rückvermerk jährlich erneuert wurde. Der Originalvertrag wurde gewiss in jiddischer Sprache und in hebräischen Lettern verfasst; der musste aber der Obrigkeit in übersetzter Form vorgelegt werden, so dass er heute nur in dieser Form überliefert ist. 


Die jüdische Gemeinde in Niederursel konnte sich nur wenige Gemeindebedienste leisten. Nach allgemeiner Praxis waren diese vom Schutzgeld befreit, wenn sie sich keiner wirtschaftlichen Tätigkeit hingaben, sondern lediglich interne Aufgaben der Gemeinde wahrnahmen. Da ein eigener Rabbiner nicht notwendig war, konnte man sich mit einem Vorsänger (Vorbeter bzw. Kantor) begnügen. Dieser erhielt zugleich die Aufgabe eines Lehrers und zusätzlich die eines Schächters. Als Schächter hatte er die Schlachtung des Viehs durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen, um zu garantieren, dass nur koscheres Fleisch gewonnen wurde, während die nicht koscheren Teile an die christliche Bevölkerung abgegeben wurde. Daneben wurden Wolf Jacob (also Wolf, Sohn des Jacob; eigentliche Zunahmen gab es noch nicht) weitere Sondertätigkeiten überlassen, wie die zweimal jährliche Verlesung der Thoragebote, die Verlesung des Buchs Esther an Purim (hier Fastnacht genannt), die Verkündung des Neujahrs (Jom Kippur) durch Blasen des Schofarhorns, die Betreuung von Kindbetterinnen, die Organisation des Mikwen (Frauenbad) Besuchs. Die Aufgaben an Laubhüttenfest (Sukkot), Ostern (Pessach) und Pfingsten (Wochenfest, Schawuot) wurden ebenfalls gesondert entgolten.

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(8.5)


19. August 1783

Rechte an einem Platz in der Synagoge


Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt. E 3 E Nr. 2/38 [Druckexemplar]

Wir Friderich Karl Joseph [von Erthal], von Gottes Gnaden des heiligen Stuhls zu Mainz Erzbischof, des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien Erzkanzler und Kurfürst, Bischof zu Worms etc., fügen hiermit gnädigst zu wissen:


Demnach auf unsers Herrn Kurvorfahrers Lotharius Franz [von Schönborn, damals Erzibschof von Mainz] Verordnung vom 18ten Julius 1724, dass der [all]gemeinen Judenschaft wegen ihres [all]gemeinen und herrschaftlichen Geldern gnädigst verliehene Jus Fisci [=Finanzhoheit] dahin ausgelegt werden wollen: Als wenn der [zuvor] gedachten [all]gemeinen Judenschaft wegen ihren [all]gemeinen und herrschaftlichen Geldern auf eines fallierenden [=in eine Konkursmasse gefallenen] Judenstuhls in der Synagoge Jus Separationis [=das Recht der Herausnahme aus der Konkursmasse] zustehe, und deshalb mancherlei Streit und Irrung entstanden, so verordnen und wollen wir gnädigst:


Dass durch die Verordnung vom 18ten Julius 1724 der [all]gemeinen Judenschaft wegen eines fallierenden [=in Konkurs geratenen] Juden [von den all]gemeinen und herrschaftlichen Geldern weiter nichts als das

[all]gemeine Jus Fisci verliehen sei; dass also der Stuhl in der Synagoge eines fallierenden Juden allerdings zur Konkursmasse und zu Verlässigung derselben geschlagen, dass der Betrag der schuldigen herrschaftlichen und [all]gemeinen Gelder von dem Konkursrichter liquidieret und nach dem Landrechte lociert, und in dieser Ordnung bezahlt werden solle.


Zu dessen Urkunde haben wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben und mit unserm Kanleisekret-Insiegel [=Geheimes Siegel der Regierungskanzlei] bestätigen lassen.


Mainz, den 19ten August 1783




Erläuterung: Wie bis heute in jüdischen Gemeinen üblich, konnten sich die Gemeindeangehörigen – wie hier in Mainz - in der Synagoge einen Stuhl bzw. ein Lesepult anmieten. Auf diese Weise konnten die Einnahmen der Gemeinde erhöht werden, was durch das „Ius Fisci“ ausdrücklich der Gemeinde von der Obrigkeit gestattet wurde. Daneben waren von den berechtigten Juden Steuern an die Obrigkeit zu zahlen (Deshalb die Differenzierung nach herrschaftlichen und „gemeinen“ Geldern)-. Schwierigkeiten entstanden in dem Falle, dass ein Jude, der in Konkurs gefallen war und die Miete nicht mehr zahlen konnte, damit auch das Recht am Synagogenstuhl verloren hatte. Nahm man den Platz aus der Konkursmasse heraus, konnte die Gemeinde erneut über ihn verfügen bzw. weitervermieten. Blieb er in der Konkursmasse, so musste die Sache im Rahmen des Konkursverfahrens erledigt werden, und aus der Konkursmasse mussten die Mieten und Steuern für den Stuhl bezahlt werden.

TRANSKRIPTIONEN

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