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Allegorie der Toleranz (u.a. dargestellt Jude mit Schriftrolle), Kupferstich von Daniel Chodowiecki, aus: Göttinger Taschencalender 1792.

24.1. „Neu­Jerusalem“ im Vogelsberg: die

jüdische Siedlung von Angenrod aus dem 18.

Jahrhundert

In der Nähe des Dorfes Angenrod (heute ein Stadtteil von Alsfeld) gründete die niederadlige Familie von Noding spätestens 1736 eine Siedlung für Juden. Sie bestand aus zwei Zeilen zu je sechs Häuschen und ist in ihrer Grundstruktur bis heute erkennbar.

1806, kolorierter Lageplan: StAD, P 1 Nr. 1427 (Or.)


24.2.  Historisches  Foto  der  Synagoge  von

Angenrod 

Mit der Errichtung einer stattlichen Fachwerk-Synagoge 1797 inmitten der Siedlung kam bei den Einwohnern der Name „Neu-Jerusalem“ auf. Weitere Bauwerke komplettierten die Infrastruktur der Gemeinde (Laubhütte, Lehrerwohnhaus, Badestube).

1961, entnommen aus: Magistrat der Stadt Alsfeld (Hg.): Angenrod, 1989, S. 52 (Foto)


24.3. Der Kampf der jüdischen Siedler für ihre

Teilhabe am Dorfvermögen von Angenrod

Die jüdischen Siedler begriffen sich als Teil des Dorfes mit allen Rechten und einigen zusätzlichen Pflichten. Deshalb begehrten sie, gleichberechtigt Nutzen aus dem Gemeindevermögen (Allmende) ziehen zu dürfen.

1775, Aktenstück: StAD, G 26 A Nr. 167 / 12 (Or.)


24.4.  Mehr  Pflichten  als  Rechte ?  Die

Abhängigkeit der jüdischen Siedler vom

Ortsherrn

Für den Ortsherrn waren die Juden nur Mieter auf Lebenszeit in Häusern, die er zur Verfügung stellte. Außerhalb dieser hatten sie keine Rechte, sondern blieben von seiner Gunst abhängig, z. B. bei der Holzlagerung und beim Synagogenbau.

1796, Aktenstück: StAD, G 31 C alt Nr. 22 (Or.)


24.5. Klassifizierung der jüdischen Einwohner

von Birkenau nach ihrem Vermögen

Die jüdischen Einwohner Birkenaus wurden nach den Rubriken vermöglich, unvermöglich und Bettelarme erfasst. Sie wurden also nur geduldet, weil sie im Vergleich zu den christlichen Untertanen zusätzliche Abgaben leisteten.

um 1770, Aktenstück: StAD, E 14 B Nr. 115 / 15 (Or.)


25.1. „Tabellen über alle Untertanen“ in

Hessen­Darmstadt:  Bevölkerungsreichtum  als  Steuerquelle

Nach langer Misswirtschaft drohte in Hessen-Darmstadt ab 1750 der Staatsbankrott. Er konnte durch Erhöhung der den Untertanen auferlegten Abgaben abgewendet werden. Um einen Überblick über das vorhandene Steuerpotential zu bekommen, wurden Bevölkerungstabellen angelegt.

1771, Buch in rotem Ledereinband mit Goldprägung: StAD, C 1 B Nr. 81 (Or. und Foto)


25.2. Die Stellung der Juden in der

Gesellschaft  nach  Ausweis  der  „Tabellen  über  alle  Untertanen“

Die Landwirtschaft war die Haupteinnahmequelle Hessens. Die von zahlreichen Betätigungen ausgeschlossenen Juden schienen dagegen nur  wenig zu den Staatseinnahmen beizutragen. In der Schlussbilanz erscheinen sie erst nach dem Zugvieh.

1772, Buch in rotem Ledereinband mit Goldprägung: StAD, C 1 B Nr. 82 (Or.)


25.3.  „Moser’sche Tabellen“:  Zerstreuung der  Juden über die Landgemeinden am Beispiel

der  Bergstraße

Minister von Moser versuchte 1772–1780, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes sta- tistisch zu erfassen und gezielt zu heben. Dazu gehörte ein angemessener Beitrag der Juden, die teilweise mehreren Herren abgabepflichtig waren.

1774, handschriftlich ausgefüllter Vordruck: StAD, E 10 Nr. 57 (Or.)


25.4. Juden in Alsbach an der Bergstraße:

großer Friedhof, kleine Gemeinde

Selbst in Alsbach, das als Friedhofsort für die jüdischen Gemeinden der nördlichen Bergstraße von zentralörtlicher Bedeutung war, gab es nur wenige jüdische Einwohner. Im Friedhof wurden gegen Gebühr an den Landesherrn auch zahlreiche Juden der Umgebung beerdigt.

1774, handschriftlich ausgefüllter Vordruck: StAD, E 10 Nr. 57 (Or.)


25.5. „Bürgerliche Verbesserung“ für die

jüdischen Einwohner Hessen­Darmstadts

Regierungsrat Schöndorf schlug die Aufhebung der Gewerbebeschränkungen für Juden vor, aber auch eine noch weitergehende Zerstreuung über das Land. Dadurch versuchte er, die Konkurrenz zu christlichen Wettbewerbern zu verhindern.

1775, geheftete Papierlagen mit breitem Rand: StAD, E 2 A Nr. 48 / 1 (Or.)


25.6. Kleine Reformschritte der Regierung

Der Ministerrat teilte zwar Schöndorfs Einschätzungen, empfahl Landgraf Ludwig IX. aber

die Vertagung einer umfassenden Neuregelung, die mit Sicherheit auf starken Widerstand in der christlichen Bevölkerungsmehrheit gestoßen wäre.

1776, Reinschrift: StAD, E 2 A Nr. 48 / 1 (Or.)


26.1. Verbesserung der Schulbildung und  wirtschaftliche  Erleichterungen für Juden in  Kurmainz 

Um die Chancen der Juden auf Teilnahme am Erwerbsleben zu erhöhen, verbesserte Kurmainz die ländliche Schulversorgung. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen geändert, der Grunderwerb und der Betrieb von Landwirtschaft erlaubt.

1784, gleichzeitiger Druck: StAD, E 3 E Nr. 5 / 22 (Or.)


26.2. Ordnung über den Gebrauch der

deutschen Sprache und die Verbesserung

bürgerlicher Erziehung der Juden

Diese Verordnung des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen macht den Besuch deutscher Schulen für jüdische Kinder verpflichtend, knüpft ansonsten die Anfertigung amtlicher Dokumente an den Gebrauch der deutschen Sprache und verzichtet auf wirtschaftliche Anreize.

1785, gedruckte Verordnung: StAD, G 26 A Nr. 113 / 24 (Or.)


26.3. Werbeschrift zur Jacobson­Schule, einer

jüdischen Religions­ und Handelsschule in

Seesen im Harz

Der Braunschweiger Hofbankier Israel Jacobson (1768–1828) gründete 1801 im Geist der Aufklärung eine Schule mit gemischtkonfessio-

nellem Lehrpersonal, die auch von Kindern aus den hessischen Landgrafschaften sowie später von christlichen Kindern besucht wurde.

1805, Heft in Pappumschlag: StAD, D 12 Nr. 42 / 18 (Or.)


26.4. Israel Jacobson bittet Landgraf Ludwig X. um ideelle Unterstützung für seine Reformschule

Auf Bitten Jacobsons ernannte Landgraf Ludwig X. den Seesener Schulleiter Benedikt Schottländer zum landgräflichen Hofrat. Damit stieg das Ansehen dieser staatlich nicht geförderten Einrichtung, die sich immer mehr zu einer simultanen Realschule entwickelte.

1805, Brief mit eigenhändiger Unterschrift: StAD, D 12 Nr. 42 / 18 (Or.)


26.5. Stundenplan der Frankfurter

Reformschule „Philanthropin“ für jüdische Kinder

Wie die Jacobson-Schule vermittelte das Frankfurter Philanthropin außer Religion und Hebräisch auch berufspraktische Kenntnisse, z. B. Deutsch und Rechnen. Die Schule wurde 1804 gestiftet; sie genoss die Unterstützung christlicher Förderer.

1805, Faltblatt, entnommen aus: Scheppler, Über die Aufhebung des Judenleibzolls, 1805 (Kopie)


26.6. Porträt des Hoffaktors und Aufklärers

Israel Jacobson

Israel Jacobson aus Halberstadt (1768–1828), der 1804 das Bürgerrecht in Braunschweig erhielt, ist Wegbereiter der jüdischen Reformbewegung in Deutschland. Als Präsident des Konsistoriums der Israeliten im Herzogtum Westphalen wurde er zugleich Hofbankier König Jéromes.

frühes 19. Jh., Kupferstich, entnommen aus: Meike Berg, Jüdische Schulen 2003 (Foto)


27.1.  Porträt  desAufklärungsphilosophen

Moses Mendelssohn aus Dessau

Der Aufklärungsphilosoph Moses Mendelssohn (1729–1786)  übersetzte den Pentateuch ins Deutsche, der fortan jüdischen Bibellesern auch zum Erlernen der deutschen Sprache diente. Er gab den eigentlichen Anstoß zur „Bürgerlichen Verbesserung der Juden“.

19. Jh., anonymer Kupferstich: Privatbesitz Friedrich Battenberg (Or.)


27.2. Bestellung des hessischen

Regierungsrats  Dr. Konrad  Stockhausen  zum  Kommissar  in  Judenangelegenheiten

1783 wurden für die einzelnen Verwaltungseinheiten der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ständige Kommissare für die Angelegenheiten der jüdischen Einwohner berufen. Sie sollten vornehmlich die Steuerveranschlagung überwachen.

1783, Aktenstück: StAD, R 1 A Nr. 45 / 13 (Or.)


27.3. Vom Kontrolleur zum Fürsprecher – Der hessische Judenkommissar Stockhausen

Kommissar Georg Konrad Stockhausen verwandte sich im Lauf seiner Tätigkeit immer

wieder für Anliegen des jüdischen Einwohnerteils. Einen ehrgeizigen Reformplan konnte er nicht verwirklichen, stattdessen wirkte er auf kleine Verbesserungen hin.

1790, historisches Foto eines zerstörten Porträts: StAD, R 4 Nr. 22100 (Foto)


27.4. Offenbacher Wohnhaus von Wolf

Breidenbach,  eines Vorkämpfers  der

jüdischen  Emanzipation

Der fürstlich-ysenburgische Hof- und Kammeragent Wolf Breidenbach nutzte seine Verbindungen, um für seine Glaubensgenossen Verbesserungen zu erreichen. Vor allem wirkte er als Mäzen der Druckerei Heidenheim.

um 1930, Tuschzeichnung Theodor Gehs, entnommen aus: Guggenheim, Wolf Breidenbach, in: Alt-Offenbach 1930, S. 77


27.5. Porträt des Druckers und Verlegers Wolf

Heidenheim aus Rödelheim

Mendelssohn war Vorbild des Rödelheimer Druckers Wolf Heidenheim (1757–1832). Er

setzte sich im Rahmen der jüdischen Aufklärung (Haskala) für die Öffnung zur christlichen Gesellschaft ebenso wie für die Wiederbelebung der hebräischen Sprache und Kultur ein.

19. Jh., Lithographie, entnommen aus: P. Arnsberg, Bilder aus dem jüdischen Leben, Frankfurt 1970, S. 129 (Foto)


27.6. Rödelheim, ein klangvoller Name in der

Welt der jüdischen Buchdruckerei

Zunächst in Offenbach tätig, wo er viele Konkurrenten hatte, wechselte Heidenheim nach Rödelheim, wo er ein Privileg erhielt. Die Rödelheimer Druckerei hatte bis zum „Dritten Reich“ Bestand; danach wurde das Unternehmen nach Basel verlegt.

1798, Aktenstück: StAD, F 24 C Nr. 592 / 3 (Or.)


28.1. Werbung eines christlichen Bibelex-

perten  für Heidenheims hebräischen Bibel­Kommentar 

Die Leistungsfähigkeit seiner Druckerei belegte Heidenheim mit Hilfe seines ehrgeizigsten wissenschaftlichen Projekts: der kommentierten hebräischen Ausgabe des Pentateuchs, deren Kauf der oberste evangelische Theologe Frankfurts empfahl.

1798, hebräischer Druckbogen bzw. Zeitungs-

druck: StAD, F 24 C Nr. 592 / 3 (Or.)


28.2.  Zeitungsprojekt „Gemeinnützige

Nachrichten“ des Wolf Heidenheim

Heidenheim strebte mit diesem (gescheiterten) Konzessionsantrag danach, sein Verlagssortiment um eine Zeitung zu erweitern, weil die Herausgabe wissenschaftlicher Werke kaum Gewinn abwarf. Unter seinen Geschäftspartnern war u. a. Justizrat Heinrich Karl Wilhelm Hoffmann.

1801, Aktenstück: StAD, F 24 C Nr. 592 / 4 (Or.)


28.3. Verkaufserfolg seit 200 Jahren: ein

hebräisch­deutsches Gebetbuch

Heidenheims größter Verkauferfolg wurde ein zweisprachiges Gebetbuch für Festtage (Machsor), das viel zur Ausbreitung deutscher Sprach- und lateinischer Schriftkenntnisse unter Juden beitrug. Die erste Auflage erschien 1800 / 02, die letzte 2001.

1902, Buch, Einband aus geprägtem und teilvergoldeten Leder: ULB Darmstadt, 50 / 8523 (Or.)


28.4. Verbesserte Bildung der Juden am

Beispiel  von Angenrod

Eine Unterschriftenliste aus Angenrod belegt die Verbreitung lateinischer Schriftkenntnisse im ländlichen Raum: Von zwölf Haushaltsvorständen unterschrieben sieben in lateinischer Schrift, vier mit hebräischer Lettern, einer war Analphabet.

1806, Unterschriftenliste: StAD, G 31 C alt Nr. 22 d (Or.)


29.1. Jüdischer Huldigungsgottesdienst in der

Homburger Synagoge für Erbprinz Friedrich

Um sich die Gunst des Landesfürsten zu erhalten, veranstalteten die Juden von Bad Homburg 1790 einen Festgottesdienst, dessen Liturgie in handschriftlichen zweisprachigen Heften festgehalten wurde.

1790, zwei gleichlautende Oktavhefte im Goldpapierumschlag: StAD, D 11 Nr. 140 / 4 (Or.)


29.2.  Huldigungsmedaille  der  Darmstädter

jüdischen Gemeinde für Landgraf Ludwig X.

Die Darmstädter Juden ließen zur Huldigung von 1790 kostspielige Goldmedaillen prägen. Jene für den Landgrafen zeigt eine antike Opferszene mit lateinischer Beischrift, was dem Bildungsideal der Aufklärung entspricht.

1790, Goldmedaille wohl nach Entwurf von Boltschhauser: Hess. Landesmuseum Darmstadt, Hoffmeister 4029 (Or. und Foto)


29.3. Huldigungsmedaille der Darmstädter

jüdischen Gemeinde für Landgräfin Louise

Andere Akzente und damit kulturelle Weitläufigkeit lässt die Medaille für die Landgräfin erkennen: Sie ist deutsch beschriftet und zeigt eine Palme, die seit biblischen Zeiten, vor allem aber im Barock, eine geläufige Allegorie der Fruchtbarkeit war.

1790, Goldmedaille wohl nach Entwurf von Boltschhauser: Hess. Landesmuseum Darmstadt, Hoffmeister 4030 (Or. und Foto)


29.4. Huldigungsgedicht der jüdischen

Gemeinde in Homburg für das Erbprinzenpaar

1818

Die Huldigung von 1818 dokumentierte die Homburger Judenschaft in repräsentativen Drucken. Statt eines Gottesdienstes fand nunmehr ein weltlicher Festakt mit Rezitation eines Gedichtes und Geschenkübergabe statt.

1818, Druckausgaben mit Goldschnitt in blauem Papiereinband: StAD, D 11 Nr. 140 / 4 (Or.)


30.1. Aufklärung, Toleranz und Revolution im  Spiegel einer viel gelesenen Zeitschrift

Der Kupferstecher Daniel Chodowiecki und der Herausgeber Georg Christoph Lichtenberg zählten zu den wichtigsten Ereignissen der Zeit die Aufklärung (Sonnenaufgang), die Toleranz (Weisheitsgöttin) und die Französische Revolution („Marianne“).

1792, Kupferstich in Druckschrift: ULB Darmstadt, Zs. 284 (Or. und 2 Fotos)


30.2. Aufhebung des „Judenleibzolls“ in

Hessen­Darmstadt als Ergebnis einer

Kampagne

Mit dem Leibzoll wurden Juden bei allen Grenzübertritten besteuert. Hessen-Darmstadt schaffte diese als Symbol für die Diskriminierung der Juden geltende Abgabe, die oft mit den Viehzöllen verglichen wurde, 1805 ab; andere Staaten folgten vielfach erst später.

1805 Januar 22, Sammelband der „Hessen-Darmstädtischen Landzeitung“: StAD, Zeitung 196 (Or.)


30.3. Propagandaschrift „Über die Aufhebung

des Judenleibzolls“ von 1805

Der Hofbankier Wolf Breidenbach legte vielen Fürstenhöfen vorformulierte Erklärungen zur Abschaffung des Leibzolls vor. Damit konnte er zugleich Druck auf die Öffentlichkeit ausüben. Die vorliegende, in Hanau und Leizpig erschienene Schrift Schepplers kann dies belegen.

1805, Buch in goldgeprägtem Ledereinband: ULB Darmstadt, M 1677 (Or. und Foto)


30.4. Noch für Jahrzehnte eine seltene

Vergünstigung: Der erste jüdische Bürger

Hessen­Darmstadts

Abraham Jakob Linz hatte – ganz nach der von der Regierung propagierten Politik, Juden einen Erwerb außerhalb des Handels zu ermöglichen – das Uhrmacherhandwerk gelernt. 1796 erhielt er als erster Jude das Darmstädter Bürgerrecht.

1802–04, Aktenstück: StAD, G 23 D Nr. 2067 / 1–2 (Or.)

(25.5.)


August 1775

Gutachten zur „bürgerlichen Verbesserung“ der Juden in Hessen-Darmstadt


Überlieferung: E 2 A Nr. 48/1 [Reinschrift zur Vorlage bei der Regierung]

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[Blatt 3verso] dieselben eingenommen, sondern halte sie ebenfalls für nützliche Untertanen, wenn deren Zahl der Größe des Landes oder der Stadt angemessen ist, und sowohl die Gesetze als die übrigen Einrichtungen danach gemacht sind.

Denn wenn man die Vorwürfe, welche man ihnen wegen ihres Wuchers, ihrer Betrügereien, Verhehlung der Diebstähle [= Nichtanzeige ihnen bekannt gewordener Eigentumsdelikte; ein Vorwurf, der vor allem die Hausierer betraf], und ihres großen Hasses gegen die Christen und was dergleichen mehr sind, machet, etwas näher untersucht, so wird man finden, dass die Juden, gleichwohl, wenn sie schädlich sind, an

[Blatt 4] sich selbst nicht allein daran die Schuld haben, sondern dass die Schuld an denen Gesetzen lieget, die aus Mangel der Einsicht nicht beobachtet wurden.

Dass es nicht [auch] viele Juden geben sollte, die mit Recht des Wuchers, der Betrügereien, der Verhehlung der Diebstähle und dergleichen beschuldigt werden, ist nicht zu leugnen. Soll oder kann man aber deswegen von einem ganzen Volk ein allgemeines nachteiliges Urteil fällen, ohne eine offenbare Unbilligkeit zu begehen? Gibt es denn nicht auch viele ehrliche und rechtschaffene Juden, und gibt es nicht

[Blatt 4verso] hingegen auch Christen, die sich mit einem gleich schlechten moralischen Charakter auszeichnen?

Treibt also ein und der andere unter ihnen etwa Wucher oder macht sich wirklicher Betrügereien und Verfälschungen schuldig, so lieget es gewiss an der Schläfrigkeit, Unachtsamkeit und Sorglosigkeit derjenigen, so vor [= welche für] die Aufrechterhaltung der Gesetze wachen sollen.

Man richte demnach das Judentoleranzwesen nur nach vernünftigen Grundsätzen ein, und schreibe ihnen scharfe Gesetze vor, was für Ertrag der Nahrung und Gewerbes sie

[Blatt 5] treiben und wie sie sich dabei verhalten sollen; man lasse es aber auch nicht an der bloßen Vorschrift bewenden, sondern mache solche Anstalten, dass die Gesetze aufrecht erhalten und auf das genaueste befolget werden: so wird sich zeigen, dass die Juden kein so schädliches Volk vor den Staat sind, als sich viele einbilden. Denn es kommt hierinnen bloß auf die Regierung an, ob sie diese Leute dem Staat nützlich machen will, welches sie um so leichter bewerkstelligen kann, da dieselbe über sie viel freiere Hände als über die übrigen Landes-Untertanen hat. […]




Erläuterung: Im 18. Jahrhundert kam der Vorwurf auf, jüdische Einwohner wären für einen Staat „unnütz“. Armen Juden hielt man vor, dass sie kaum noch die zahlreichen Sondersteuern aufbringen konnten, reichen hingegen, dass sie keine Güter erzeugten, sondern nur Handel betrieben. Der Verwaltungsjurist Friedrich Jakob Schöndorf analysierte die Lage gründlich und kam zu ganz anderen Schlüssen: Mängel in Gesetzgebung und Verwaltung waren für die missliche Lage der Juden verantwortlich, nicht die Juden selbst. Die Handschrift des Gutachtens lässt mit Streichungen und Zusätzen erkennen, wie schwer es ihm gefallen sein muss, vom überkommenem Judenbild abzurücken, aber er war ein Aufklärer und liess sich nicht von Vorurteilen beherrschen. Schöndorf schlug vor, durch „vernünftige Gesetze“ eine dauerhafte Besserung herbeizuführen. Dabei nahm er viele Vorschläge vorweg, die einige Jahre später der preußische Kriegsrat Christian Wilhelm (von) Dohm in seinem epochalen Werk „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ (Berlin/Stettin 1781/83) einem größeren Publikum nahe brachte. Das Gutachten führte zu einer schrittweisen und unvollkommenen Modernisierung der hessischen Judenpolitik innerhalb der kommenden Jahrzehnte.

(26.2)


18. Oktober 1785

Verordnung über den Gebrauch der deutschen Sprache und zur Verbesserung der Schulbildung von Juden


Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt, G 26 A Nr. 113/24 [Druck]

Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen […]

Gerichtliche und viele andere Beobachtungen haben die mannigfaltigen Nachteile anschaulich gemacht,

welche der Gebrauch der hebräischen und jüdisch-teutschen Sprache mit sich führt, den sich Juden nebst der hebräischen Namensunterschrift und ihrer Zeitrechnung (nicht nur in Geschäften unter sich, sondern auch sehr oft mit Christen) erlaubt haben; des Missstandes nicht zu gedenken, dass tolerierte Menschen der herrschen-

den Nation in so vielen Fällen entweder unverständlich bleiben, oder sie zur Erlernung jener toten und verdor-

benen Sprache fast nötigen wollen.

Wir gestatten den Gebrauch dieser Sprache und Zeitrechnung in Absicht auf ihren Gottesdienst uneinge-

schränkt. Wir verbieten aber solchen hiermit bei Testamenten, Inventarien, Schuldscheinen, Quittungen,

Handelsbüchern, Ehe-

[Seite 2] pakten, Kontrakten mit Christen und unter Juden selbst, überhaupt aber bei allen nicht unmittelbar gottesdienstlichen Geschäften und Aufsätzen dergestalt, dass aus allen nicht in deutscher Sprache und mit der christlichen Zeitrechnung abgefassten und geschriebenen Aufsätzen keinerlei Beweis und Verbindlichkeit erwachsen, sondern solche durchaus nichtig sein und in Gerichten dafür erkannt werden sollen.

Ob nun gleich dieses Gesetz von seiner Publikation an in allen Stücken pünktlich zu beobachten ist, so soll jedoch den Juden, was die jetzt vorhandenen eigentlichen Handelsbücher betrifft, zu deren ordnungsmäßiger Abänderung und Einrichtung von nun an ein Jahr Frist gestattet [sein], nach dessen Ablauf aber [soll] keinem hebräisch oder judenteutsch geführten Handelsbuch vor Gericht einiger Glaube weiter beigelegt werden.

Übrigens sind alle Juden, welche auch nicht einmal ihren Namen teutsch schreiben können, als des Schrei-

bens unerfahren zu behandeln; folglich [sind] ihre hebräische Unterschriften entweder von einer obrigkeitlichen Person oder von zwei anderen gültigen Zeugen zu bescheinigen.

Und damit dergleichen Mängel in der Folge immer weniger vorkommen mögen, werden wir zur Verbesserung der bürgerlichen Erziehung der Juden noch weitere Verfügungen treffen. Schon jetzt aber verordnen wir hiermit schließlich, dass sich alle in unseren Landen befindliche Juden des teutschen Lesens und Schreibens gehörig befleißigen [sollen]; diejenigen aber, welche dermal [= momentan] das sechzehnte Jahr noch nicht überschrit-

ten haben, sich darinnen, sofern es noch nicht geschehen, um so viel gewisser hinlänglich unter unterrichten

lassen sollen, als wir dieses hiermit zu einer Bedingung künftiger Schutzerteilung machen, und

[Seite 3] ohne das in den Rezeptionsberichten hierüber zu erteilende genügliche Zeugnis* keinem Juden, der gegenwärtig noch in dem bemerkten Alter stehet, der Schutz erteilet werden wird.

Wir befehlen demnach allen unseren fürstlichen Collegiis [= Bezirksregierungen], besonders aber den Justiz-

stellen und Beamten, diese unsere Verordnung gehörig zur Publikation zu bringen, sodann genau darüber zu halten. Darmstadt, den 18ten Oktober 1785.

Ad speciale mandatum serenissimi. [= Auf besonderen Auftrag Seiner Durchlaucht hin.]

Fürstlich Hessische Präsident, Kanzler und Geheime Räte daselbst.

A. P. Hesse          Klipstein          D. Gatzert          Lehmann


* Mit anderen Worten: Schutzbriefe sollten künftig nur noch ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nach dem Zeugnis der lokalen Behörden über ausreichende Sprachkenntnisse verfügte.





Erläuterung: Auch die vorliegende Verordnung von 1785 zeigt die für das Schöndorf-Gutachten charakteristische Mischung von Fortschritt und Restriktion: Die Juden sollten statt ihres Dialekts (die moderne Linguistik bezeichnet ihn als „barockes Judendeutsch“) die deutsche Sprache und statt der hebräischen Schrift künftig die damals übliche Frakturschrift benutzen. Davon versprach man sich staatlicherseits eine leichtere Kontrolle und allgemein eine verbesserte Integration der Juden in die Gesellschaft. Nicht erwähnt, aber sicher auch intendiert war die Vergrößerung ihrer Berufs-Chancen. Diese stand im Mittelpunkt der ein Jahr älteren Verordnung aus dem benachbarten Erzbistum Mainz, das gleichzeitig die vollständige Berufsfreiheit für Juden und die Erlaubnis zum Grunderwerb verkündet hatte. Dagegen nimmt sich die Darmstädter Verordnung altmodisch-repressiv aus: für die nachwachsende Generation wurde die Erteilung des Status als Schutzjude an den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse gebunden. Aufgeklärter Geist zeigt sich lediglich in der bedingungslosen Ausnahme des religiösen Bereichs von diesen Bestimmungen.

(26.4.)


12. September 1805

Der jüdische Bildungsreformer Israel Jacobson aus Braunschweig bittet Landgraf Ludwig X. um ideelle Unterstützung


Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt, D 12 Nr.42/18 [Brief eines Sekretärs mit eigenhändiger Unterschrift des Absenders]

Durchlauchtigster Landgraf,

gnädigster Fürst und Herr!

Wenn Euer Durchlaucht ich gegenwärtige untertänigste Bitte vorzutragen mich erdreiste, so geschieht das nicht, ohne mich lebhaft an den Eifer zu erinnern, welcher Höchstdieselben beseelt, eine jede gute Handlung – besonders, wenn Dankgefühl sie erzeugt – nach Möglichkeit zu befördern.

Seit einigen Jahren habe ich in Seesen – einer kleinen Stadt des hiesigen Landes – ein Erziehungsinstitut für Kinder meines Glaubens errichtet, bei dessen Gründung meine Absicht dahin ging, vorzüglich die Hilfsbedürftigen unter ihnen zu würdigen Untertanen zu bilden, selbigen auch nach Anleitung der individuellen Kräfte Gelegenheit zu geben, sich zum Gelehrten- oder Bürgerstand behuf ihres demnächstigen [= demnächst zu erwartenden], [Blatt 8verso] besser als gewöhnlichen Fortkommens geschickt zu machen. Die glückliche Ausführung meines nicht auf [Gewinn-] Interesse, sondern auf Beförderung des Menschenwohls berechneten Plans, durch welche[n] ich schon lange im Stande gewesen [bin], das Institut mit 5 christlichen und 4 jüdischen Lehrern zu besetzen, und an ih[re]m wissenschaftlichen Unterrichte auch die christlichen Kinder von Seesens Bürger[n] Anteil nehmen zu lassen, verdanke ich von jeher dem nie erkaltenden Eifer meines Freundes Schottländer, eines sehr würdigen u[nd] rechtschaffenen Mannes, der - von gleicher Liebe zum Guten ergriffen - es sich immer angelegen sein liess, mir den Vorzug darin streitig zu machen und seine günstigeren, glänzenderen Aussichten willig aufgab, um das lästige Geschäft der Direktion dieser Anstalt zu übernehmen.

Für diese Aufopferungen, zur Aufmunterung seiner selbst, besonders aber, um ihm in diesem Amte eine angemessene äußere Achtung zu verschaffen, wünsche ich ihm einen Beweis meines Danks darzubringen, und erdreiste mich, Eure Durchlaucht als meinen gnädigsten Landesherrn in tiefster Ehrfurcht zu ersuchen, denselben den Charakter eines Schulrats oder Hofrats gnädigst zu erteilen. Ich darf mich zwar des höchsten Vertrauens nicht schmeicheln, [noch] meine  Versicherung, daß dieser wackere Mann eine solche besondere Auszeichnung verdiene, als glaubhaft angenommen zu sehen. Ich darf mich aber auf das Zeugnis des ihn persönlich kennenden Kammerrats von Bodé und des geheimen Referendarii Zimmermann berufen, zumal ich mir die Erlaubnis genommen [habe], dem letztern die Zeugnisse hiesiger Professoren – um Eurer Durchlaucht selbst damit nicht lästig fallen zu dürfen [gemeint ist: müssen] – zuzusenden; zugleich auch damit eine kurze Angabe derjenigen Gründe zu verbinden, durch welche ich meinem Gefühle nach nur zu sehr abgehalten werde, um diese Gnade bei der hiesigen gnädigsten Landesherrschaft nachzusuchen. Geruhen Euer Durchlaucht meine submisseste [= untertänigste] Bitte einer gnädigsten Erhörung zu würdigen und mich dadurch aufs neue zur treuesten Dankbarkeit u[nd] Devotion [= Unterwürfigkeit] zu verpflichten, in welcher ich ersterbe

                                                                                             Euer Durchlaucht

Braunschweig, den 12.ten Septbr. 1805.                                      untertängister

                                                                                   Israel Jacobsohn

                                                                                     Kommerzienrat.



Erläuterung: Nicht nur aufgeklärte Christen sahen die Notwendigkeit, die Juden stärker in die Gesellschaft einzugliedern, auch auf jüdischer Seite gab es entsprechende Bemühungen. Ein Vertreter der jüdischen Aufklärung (als Haskala bezeichnet, was vom hebräischen Wort für Vernunft abgeleitet ist) war der Braunschweiger Hoffaktor Israel Jacobson. Er rief eine Schule ins Leben, die neben der bei Juden stets hoch gehaltenen religiösen Bildung auch berufspraktische Kenntnisse vermittelte. Die große Nachfrage führte auch Schüler aus der Rhein-Main-Region in den Harz; rund ein Viertel der 46 Schüler des Jahres 1805 kamen aus Darmstadt, Frankfurt und Friedberg. Dennoch war das Projekt nicht unumstritten, deshalb bemühte sich Jacobson um öffentliche Anerkennung. Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt (seit 1806 Großherzog Ludewig I.) ernannte auf sein Bitten hin den sehr engagierten Gründungsdirektor der Schule, Bendix Schottländer (seit 1809: Benedikt Schott), zum Hofrat.

Jacobson ist übrigens bis heute eine umstrittene Gestalt: Ab etwa 1807 führte er das Orgelspiel in der Synagoge ein und propagierte die Konfirmation der heranwachsenden Kinder als Zeichen der Aufnahme in die Gemeinde. Dies markiert den Beginn der Spaltung der jüdischen Gemeinden in eine reformorientierte liberale und in eine die Tradition bewahrende orthodoxe Strömung, die das gesamte 19. Jahrhundert über in Deutschland zu innerjüdischen Auseinandersetzungen führte.

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Zu 30.2


22. Januar 1805

Erfolgreiche Kampagne zur Aufhebung einer diskriminierenden Sonderabgabe


Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt, Zeitung 196 [Zeitungssammelband]

Wie sehr unser verehrter Landesvater seine Untertanen ohne Unterschied der Religion immer glücklicher und der bürgerlichen Gesellschaft brauchbarer zu machen sucht, dies beweisen die mancherlei, ebenso weisen wie toleranten Verbesserungen und Verfügungen, die dieser menschenfreundliche Landesfürst veranstaltet, ohne Rücksicht, ob sie ein Opfer von [= Einbußen an] Staatseinkünften fordern. Einen neuen Beweis davon liefert folgendes gnädigstes Dekret:


„Dem hier anwesenden kurfürstlich Hessischen Hoffaktor und fürstlich Isenburgischen Kammeragenten, Herrn Breidenbach zu Offenbach, wird auf seine und von andern im Namen der jüdischen Nation eingereichten verschiedenen Bittschriften hierdurch zur Resolution bekannt gemacht, dass seine landgräfliche Durchlaucht in Rücksicht der von ihm angeführten und mit einem rühmlichen Eifer für das Beste seiner Nation dargestellten erheblichen Gründen sich gnädigst entschlossen haben, die bisherige Abgabe des Judenleibzolls in sämtlichen höchstdero Landen dergestalt abzuschaffen und aufzuheben, dass nicht nur die einheimischen Juden, sondern auch die auswärtigen aus den Landen, worin der Leibzoll ebenfalls aufgehoben ist, von dessen Entrichtung künftig gänzlich befreit sein sollen. Zugleich wird demselben zu erkennen gegeben, dass zur Unterstützung der lobenswerten Tätigkeit, mit welcher diese Angelegenheit der jüdischen Nation bisher von ihm persönlich betrieben worden ist, die Behörde die Weisung erhalten hat, ihm an diejenigen benachbarten Regierungen, bei welchen er die Aufhebung des Judenleibzolls seiner Anzeige nach teils schon nachgesucht hat, teils aber noch nachsuchen wird, die geeigneten Empfehlungen auszufertigen.

Darmstadt den 19. Januar 1805.

Auf höchsten Spezialbefehl. Landgräflich Hessisches Geheimes Ministerium.

von Barkhaus                                                           vidit [= hat gesehen] Siebert“



Erläuterung: Während etwa das revolutionäre Frankreich Diskriminierungen zügig abbaute, blieb es in Hessen-Darmstadt bei halbherzigen Erleichterungen für die jüdische Minderheit. Ein bedeutendes Ärgernis war der Leibzoll, eine Steuer, die ausschließlich von Juden zu entrichten war, wenn sie die Grenzen zwischen den zahlreichen Kleinstaaten und sogar zwischen einzelnen Ämtern (die kleiner als heutige Landkreise waren) überschritten. Die Abgabe wurde auch täglich fällig, solange sie sich außerhalb ihres heimatlichen Amtsbezirks aufhielten. Für viele arme Juden, die als Hausierer durch die Lande zogen, war das eine existenzgefährdende finanzielle Belastung. Deshalb wurde ab 1803 der Hoffaktor Wolf Breidenbach aktiv. Als „Hofjude“ war er zwar selbst von dieser Abgabe befreit, aber er spürte doch die diskriminierende Absicht. Er ging, wie auch der vorliegende Zeitungsbericht beweist, sehr planvoll vor: unter Hinweis auf das nachahmenswerte Vorbild anderer Staaten regte er bei den Regierungen der Region an, den Leibzoll abzuschaffen. Im Erfolgsfall liess er sich die Abschaffung schriftlich bestätigen und begründen. Diese Erklärungen legte er künftig weiteren Höfen zur Untermauerung seiner Argumente vor. Um die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren, leitete er die Aufhebungsverfügungen auch an Zeitungen weiter, was zusätzlichen Druck auf reformunwillige Staaten erzeugte. Im Januar 1805 schaffte endlich auch Hessen-Darmstadt als letzterer größerer Staat im Mittelrheingebiet den Leibzoll ab; die übrigen kleinen Staaten liessen den Willen erkennen, bald nachzuziehen.

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